Allgemeine Geschäftsbedingungen der Careville GmbH
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Careville GmbH, Marienplatz 28a, 84130 Dingolfing (nachfolgend "Anbieter") und dem Kunden über die Nutzung der Softwareprodukte "Careville Pro" und "Careville Pro App" (nachfolgend gemeinsam"Careville-Software").
Der Anbieter bietet die Careville-Software primär Unternehmen und Einrichtungen im Pflege- und Gesundheitswesen (gewerbliche Kunden) an. Diese AGB richten sich entsprechend ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die jeweils aktuelle Fassung dieser AGB sowie die Datenschutzerklärung des Anbieters können auf der Website des Anbieters eingesehen und als PDF heruntergeladen werden.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Gegenstand des Vertrags ist die Überlassung der Careville-Software zur Nutzung über das Internet (Software-as-a-Service) sowie die Bereitstellung dazugehöriger Dienstleistungen (insbesondere Hosting, Support und Wartung). Der Kunde erhält das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die Careville-Software während der Vertragslaufzeit zum Betrieb seines Pflege- oder Gesundheitsdienstes nach Maßgabe dieses Vertrags zu nutzen. Eine Überlassung der Software zur Installation erfolgt nicht; der Zugriff erfolgt webbasiert über einen Browser sowie über die mobile Careville Pro App.
Leistungsumfang des Anbieters: Im Rahmen dieses SaaS-Vertrags erbringt der Anbieter insbesondere folgende Leistungen für den Kunden:
Softwarebereitstellung: Zugangsgewährung zur Careville Pro Webanwendung und Freischaltung der Careville Pro App für die Mitarbeiter des Kunden. Die Software umfasst Funktionen zur Planung, Dokumentation und Verwaltung von Pflegeleistungen, Kommunikation (z.B. über KIM – Kommunikation im Medizinwesen) sowie Abrechnung mit Kostenträgern. Der genaue Funktionsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters bzw. den Produktunterlagen.
Hosting & Datenspeicherung: Betrieb der Careville-Software auf sicheren Servern eines Hosting-Partners in Deutschland. Aktuell nutzt der Anbieter Rechenzentren der OVHcloud in Deutschland für die Speicherung der Kundendaten. Alle Daten werden innerhalb Deutschlands gespeichert. Der Anbieter stellt durch vertragliche Vereinbarungen mit dem Hostingpartner sicher, dass die Datenschutzstandards der EU (DSGVO) eingehalten werden.
Wartung & Updates: Regelmäßige Pflege der Software, Installation von Updates, Upgrades und Sicherheits-Patches. Hierdurch können Verbesserungen, neue Funktionen oder Änderungen in der Bedienung auftreten. Der Anbieter wird darauf achten, dass keine wesentlichen Funktionseinschränkungen für den Kunden entstehen. Geplante Wartungsarbeiten, die zu Nichtverfügbarkeit führen, werden dem Kunden mit angemessener Frist vorab angekündigt, sofern möglich.
Support: Unterstützung des Kunden bei Fragen und Problemen zur Careville-Software. Der Anbieter stellt während der üblichen Geschäftszeiten (z.B. werktags von 9:00 bis 17:00 Uhr) einen Support per E-Mail und Telefon zur Verfügung. Anfragen werden möglichst zeitnah bearbeitet. Etwaige erweiterte Support-Leistungen oder kürzere Reaktionszeiten können gesondert vereinbart werden (siehe ggf. Service Level Agreement/SLA, falls Teil des gewählten Pakets).
Datensicherung: Regelmäßige Sicherung der Kundendaten, mindestens einmal täglich, um im Falle von Datenverlust eine Wiederherstellung zu ermöglichen. Die Sicherungsdaten werden ebenfalls vertraulich und sicher verwahrt.
Schnittstellen & Integration: Bereitstellung und Unterhaltung von Schnittstellen der Software zu externen Systemen, insbesondere zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen. Dies umfasst u.a. die Integration eines KIM-Dienstes für sicheren E-Mail-Versand/Empfang medizinischer Dokumente sowie Funktionen zur Verarbeitung elektronischer Verordnungen (eVO, z.B. für häusliche Krankenpflege) und anderer TI-Fachanwendungen. Außerdem beinhaltet die Software ein zertifiziertes Modul (dakota.le) für die elektronische Übermittlung von Abrechnungsdaten an Kostenträger gemäß den Vorschriften des SGB V, XI und XII. Der Anbieter sorgt dafür, dass diese Schnittstellen technisch aktuell gehalten werden, sofern der Kunde die notwendigen Voraussetzungen erfüllt (siehe § 5 Abs. 3).
Verfügbarkeit: Der Anbieter ist bemüht, eine hohe Verfügbarkeit der Careville-Software zu gewährleisten (angestrebt sind z.B. 99% im Jahresmittel). Nicht eingerechnet in die Verfügbarkeit sind angekündigte Wartungszeiten und Ausfälle, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen (z.B. Störungen der Telekommunikation, TI-Infrastruktur oder höhere Gewalt). Bei erheblichen Beeinträchtigungen der Verfügbarkeit, die in den Verantwortungsbereich des Anbieters fallen, wird der Anbieter angemessene Maßnahmen zur Wiederherstellung ergreifen. Führen solche Beeinträchtigungen dazu, dass der Kunde die Software über einen erheblichen Zeitraum nicht nutzen kann, kann der Kunde eine angemessene Minderung der Vergütung verlangen; weitergehende Ansprüche bestimmen sich nach § 8 dieser AGB.
Leistungsänderungen: Der Anbieter ist berechtigt, die von der Careville-Software bereitgestellten Leistungen anzupassen oder zu ändern, sofern hierdurch keine wesentlichen Einschränkungen der vereinbarten Funktionalitäten für den Kunden eintreten oder sofern der Kunde aufgrund gesetzlicher Vorgaben (etwa Änderungen der Rechtslage im Sozial- oder Datenschutzrecht) eine Anpassung verlangen kann. Wesentliche Änderungen, insbesondere solche, die sich auf die Interessen des Kunden erheblich auswirken, werden dem Kunden rechtzeitig vor Inkrafttreten in Textform angekündigt. Gegebenenfalls wird der Anbieter die AGB entsprechend ändern (siehe § 9 Abs. 5).
§ 3 Vertragsschluss
Angebot und Bestellung: Die Präsentation der Careville-Software (etwa auf der Website oder in Broschüren) stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Der Vertragsschluss erfolgt entweder durch Unterzeichnung des ausfüllten Bestellformulars/Vertragsdokuments durch den Kunden und Gegenzeichnung durch den Anbieter oder durch eine schriftliche Bestätigung (per E-Mail oder Brief) der Kunden-Bestellung durch den Anbieter. Der Anbieter kann eine Bestellung innerhalb von 14 Tagen annehmen.
Vertragsdokument: Um den Vertragsschluss zu erleichtern, stellt der Anbieter ein Vertragsdokument zur Verfügung, das die vorliegenden AGB, die konkreten Vertragsdaten (Kundendaten, gewähltes Paket, Laufzeit, Preise) sowie ein SEPA-Lastschriftmandat enthält. Dieses Dokument kann vom Kunden ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben an den Anbieter übermittelt werden (postalisch oder eingescannt per E-Mail). Alternativ kann der Vertrag nach Vereinbarung auch elektronisch (z.B. via elektronischer Signatur) geschlossen werden.
Nutzungsüberlassung: Der Anbieter wird nach Zustandekommen des Vertrags dem Kunden zeitnah die erforderlichen Zugangsdaten für die Careville-Software bereitstellen. Ab dem vereinbarten Vertragsbeginn kann der Kunde die Software im vereinbarten Umfang nutzen.
§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung
Vertragsdauer: Die Mindestvertragslaufzeit richtet sich nach dem bei Vertragsschluss gewählten Paket. Der Anbieter bietet Monatsverträge, Jahresverträge mit einer festen Laufzeit von 12 Monaten sowie Mehrjahresverträge mit einer festen Laufzeit von 36 Monaten an. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem im Vertragsdokument vereinbarten Beginn (Startdatum). Während der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
Automatische Verlängerung: Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der jeweiligen Mindestlaufzeit bei mindestens Jahresverträgen jeweils automatisch um 12 Monate, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende schriftlich gekündigt wird. Bei 36-Monats-Verträgen verlängert sich der Vertrag nach der Erstlaufzeit ebenfalls um je 12 Monate, nicht erneut um 36 Monate.
Kündigung: Kündigungen bedürfen der Schriftform (Brief oder E-Mail genügt, sofern Empfang bestätigt wird). Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der fristgerechte Zugang der Kündigung bei der anderen Partei.
Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung mit der Zahlung der Vergütung in Höhe von mindestens zwei monatlichen Beiträgen in Verzug ist oder in erheblicher Weise gegen Pflichten dieser AGB verstößt (z.B. unbefugte Weitergabe der Software an Dritte, schwere Verstöße gegen Datenschutz oder Nutzungsrechte). Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch den Anbieter besteht kein Anspruch des Kunden auf Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte.
Verfahren bei Vertragsende: Nach Beendigung des Vertrags wird der Anbieter dem Kunden auf Wunsch eine vollständige Kopie der vom Kunden in die Careville-Software eingegebenen Daten in einem gängigen Format (z.B. CSV, PDF oder einem branchenspezifischen Austauschformat) zur Verfügung stellen. Diesen Wunsch hat der Kunde spätestens bis zum Vertragsende mitzuteilen. Im Übigen wird der Anbieter alle personenbezogenen Daten des Kunden (insbesondere Patienten- und Klientendaten) nach Ablauf von 90 Tagen nach Vertragsende löschen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder ein anderer berechtigter Grund zu einer längeren Speicherung zwingt.
§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Technische Voraussetzungen: Der Kunde ist dafür verantwortlich, die für die Nutzung der Careville-Software erforderlichen technischen Voraussetzungen in seinem Einflussbereich zu schaffen. Dies umfasst insbesondere:
Einen geeigneten Rechner/Notebook mit aktuellem Webbrowser und Internetzugang für die Webanwendung Careville Pro.
Gegebenenfalls kompatible mobile Endgeräte (Smartphone/Tablet mit aktuellem Betriebssystem Android/iOS) für die Nutzung der Careville Pro App.
Eine funktionsfähige Internetverbindung mit ausreichender Übertragungsrate. Kosten für die Internetnutzung trägt der Kunde selbst.
Sofern TI-Funktionen (KIM, eVO etc.) genutzt werden: eine betriebsbereite Anbindung an die Telematikinfrastruktur, inklusive zugelassener SMC-B (Praxisausweis/Institutionskarte) für die Einrichtung des Kunden sowie HBA (Heilberufsausweise) für die einzelnen Berufsträger, die die TI nutzen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, diese Karten bei den zuständigen Stellen (z.B. Trust Service Provider/gematik) zu beantragen und einsatzbereit zu halten, inkl. aller dazugehörigen Komponenten (Kartenlesegeräte, Konnektor, gültige Zertifikate etc.).
Sofern elektronische Abrechnungen an Kostenträger über die Software durchgeführt werden: Beantragung eines gültigen dakota-Zertifikats beim ITSG Trust-Center und Erfüllung der jeweiligen Vorgaben für das Abrechnungsverfahren nach SGB V/XI/XII (z.B. Besitz einer gültigen Institutionskennzeichen-Nummer und Zulassung zur Abrechnung). Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Versendung von Abrechnungsdaten über dakota im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und den mit den Kostenträgern vereinbarten Verfahren erfolgt.
Nutzung der Software: Der Kunde darf die Careville-Software ausschließlich für die eigenen geschäftlichen Zwecke in seinem Pflege-/Gesundheitsdienst einsetzen. Eine Überlassung an Dritte, Untervermietung oder anderweitige Weitergabe ist nicht gestattet, sofern nicht vom Anbieter ausdrücklich genehmigt. Der Kunde hat die möglicherweise erhaltenen Zugangsdaten (Benutzerkennungen, Passwörter) vertraulich zu behandeln und unbefugten Dritten keinen Zugriff auf die Software zu gewähren. Insbesondere dürfen Mitarbeiter-Logins nur von den jeweils berechtigten Mitarbeitern genutzt werden. Der Kunde ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Zugriffssicherheit zu treffen (z.B. regelmäßige Passwortänderung, Sperren/Zuweisen von Benutzerkonten bei Personalwechsel).
Ordnungsgemäße Datenverwendung: Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass alle von ihm in die Software eingestellten Daten (z.B. Patienten- oder Klientendaten, Dokumentationen, Abrechnungsdaten) richtig, vollständig und rechtmäßig erhoben sind. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, die datenschutzrechtlichen Anforderungen gegenüber den betroffenen Personen zu erfüllen (z.B. Einholung erforderlicher Einwilligungen der Patienten oder Vorliegen gesetzlicher Erlaubnistatbestände zur Verarbeitung ihrer Gesundheitsdaten in der Software). Der Kunde wird keine rechtswidrigen Inhalte über die Software versenden oder speichern. Dazu zählen insbesondere Inhalte, die gegen Datenschutzbestimmungen, Berufsgeheimnisse, Urheber- oder Markenrechte oder gegen strafrechtliche Normen verstoßen.
Mitwirkungspflichten: Der Kunde wird erkannte Fehler oder Störungen der Software dem Anbieter unverzüglich anzeigen und bei der Fehleranalyse nach Kräften mitwirken (z.B. durch genaue Fehlerbeschreibungen, Screenshots, Protokollierung der Auftretensumstände). Sollte der Kunde vom Anbieter erhaltene Hinweise zur Problemlösung (z.B. Updates oder Workarounds) nicht umsetzen, oder anderweitig bei der Mangelbeseitigung nicht mitwirken, kann der Anbieter daraus resultierende Mehraufwände gesondert in Rechnung stellen.
IT-Sicherheit: Der Kunde ist verpflichtet, die Endgeräte, mit denen er auf die Careville-Software zugreift, durch angemessene Schutzmaßnahmen zu sichern. Dies beinhaltet insbesondere die Verwendung aktueller Virenschutzprogramme und Firewalls sowie das regelmäßige Installieren von Sicherheitsupdates für Betriebssystem und Browser. Der Kunde soll keine Inhalte übertragen, die Viren, Trojaner oder ähnliche Schadsoftware enthalten.
Datensicherung: Obwohl der Anbieter regelmäßige Backups durchführt, obliegt es dem Kunden, wichtige Daten in angemessenen Intervallen auch eigenverantwortlich zu sichern (Export- oder Download-Funktionen nutzen), insbesondere um für den Fall eines unvorhergesehenen Datenverlusts oder bei Beendigung des Vertrags seine Daten eigenständig vorzuhalten.
Meldepflichten bei Rechtsverstoß: Setzt der Kunde die Software entgegen den vorstehenden Regeln ein oder erhält der Anbieter Kenntnis davon, dass von dem Kunden übermittelte Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen geltendes Recht verstoßen könnten, ist der Kunde verpflichtet, auf Anforderung des Anbieters unverzüglich für Rechtsklarheit zu sorgen und etwaige Rechtsverletzungen abzustellen. Der Anbieter ist berechtigt, in solchen Fällen die betreffenden Inhalte vorläufig zu sperren und – bei schwerwiegenden Verstoßen – den Zugang des Kunden zur Software bis zur Klärung zu deaktivieren.
Zahlungspflicht:Der Kunde verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung gemäß § 6 dieser AGB rechtzeitig zu zahlen und das erforderliche SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen sowie für ausreichende Kontodeckung zu sorgen.
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Preismodell: Die Nutzung der Careville-Software ist kostenpflichtig. Der Preis richtet sich nach dem gewählten Leistungspaket und der gewählten Vertragslaufzeit. Der Anbieter bietet aktuell zwei Pakete an: Start-Up und Standard. Die folgenden Preise gelten bei Vertragsschluss (alle Angaben in Euro und zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer):
Paket
Jahresvertrag (12 Monate)
3-Jahres-Vertrag (36 Monate)
Start-Up
99 € / Monat
79 € / Monat
Standard
199 € / Monat
149 € / Monat
Hinweis: Das Start-Up-Paket richtet sich an kleinere Betriebe oder Neugründungen und enthält den vollen Funktionsumfang der Careville-Software für einen kostengünstigeren Einstieg. Voraussetzung ist, dass die Gründung des Pflegedienstes nicht mehr als 24 Monate in der Vergangenheit liegt. Die Nutzung des Start-Up-Pakets ist auf einen Zeitraum von 12 Monaten ab Vertragsschluss limitiert und wird dann automatisch in ein Standard-Paket umgewandelt. Das Standard-Paket enthält den kompletten Funktionsumfang und ggf. erweiterte Leistungen (z.B. Priorität im Support); nähere Details werden in der Leistungsbeschreibung festgehalten. In beiden Paketen sind die oben genannten Leistungen (Hosting, Updates, Support etc.) enthalten. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
Zahlungsweise: Die Vergütung ist, sofern nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus zu zahlen. Die erste Zahlung ist fällig zum Vertragsbeginn, weitere Zahlungen jeweils zum Monatsersten. Der Kunde ermächtigt den Anbieter im Rahmen des Vertragsabschlusses, die monatlichen Beträge mittels SEPA-Lastschrift von dem im Vertragsformular angegebenen Konto einzuziehen (siehe SEPA-Mandat unten). Der Einzug erfolgt frühestens 5 Werktage nach Rechnungsstellung; eine Rechnung wird dem Kunden monatlich in elektronischer Form (per E-Mail oder im Kundenportal) zur Verfügung gestellt.
Preisanpassungen: Während der gewählten Mindestvertragslaufzeit ist der vereinbarte Preis fest. Für Verlängerungszeiträume ist der Anbieter berechtigt, eine angemessene Preisanpassung vorzunehmen, um gestiegene Kosten (z.B. für Infrastruktur, Personal, Lizenzgebühren) auszugleichen. Eine solche Preisanpassung wird dem Kunden spätestens 3 Monate vor Beginn des Verlängerungszeitraums in Textform mitgeteilt. Ist die Preisanpassung überdurchschnittlich hoch (mehr als 5% Erhöhung der jährlichen Gesamtkosten), so ist der Kunde berechtigt, den Vertrag zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit außerordentlich zu kündigen, sofern er dies spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Preisanpassungs-Mitteilung schriftlich erklärt. Kündigt der Kunde nicht, gilt der geänderte Preis für den Verlängerungszeitraum als vereinbart.
Zahlungsverzug: Sollte ein Einzug per Lastschrift aus vom Kunden zu vertretenden Gründen scheitern (z.B. mangels Deckung oder falscher Kontodaten), trägt der Kunde die dadurch entstehenden Rücklastschriftgebühren. Der Anbieter wird den fehlgeschlagenen Betrag erneut einziehen oder dem Kunden eine alternative Zahlungsmöglichkeit bieten. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz p.a. zu berechnen. Zusätzlich kann für jede Mahnung eine angemessene Mahngebühr (i.d.R. 5-10 €) berechnet werden.
Leistungsverweigerungsrecht: Befindet sich der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, darf der Anbieter nach vorheriger Androhung und angemessener Fristsetzung den Zugang des Kunden zur Careville-Software vorübergehend sperren, bis alle offenen Beträge beglichen sind. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die Entgelte weiter zu zahlen. Die Sperrung wird unverzüglich aufgehoben, sobald der Zahlungsrückstand ausgeglichen ist. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bei erheblichem Zahlungsverzug bleibt unberührt (§ 4 Abs. 4).
Nebenleistungen: Zusätzliche Leistungen, die nicht im gewählten Paket enthalten sind (z.B. individuelle Schulungen, Beratung vor Ort, Datenmigration aus Altsystemen), werden gesondert nach Aufwand oder gemäß einer individuellen Vereinbarung berechnet. Solche optionalen Leistungen und deren Vergütung werden in der Regel in einem Anhang oder Angebot separat ausgewiesen und müssen vom Kunden beauftragt werden.
§ 7 Datenschutz und Datenverarbeitung
Rollen der Parteien: Im Hinblick auf personenbezogene Daten, insbesondere Daten von Patienten, Pflegebedürftigen oder Mitarbeitern, die der Kunde im Rahmen der Nutzung der Careville-Software verarbeitet, gilt der Kunde als Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Der Anbieter handelt insoweit als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO.
Auftragsverarbeitungsvertrag: Mit Unterzeichnung bzw. Zustimmung zu diesen AGB schließen die Parteien zugleich einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Dieser AVV regelt die datenschutzrechtlichen Pflichten des Anbieters und des Kunden im Einzelnen. Sofern vom Kunden gewünscht, stellt der Anbieter ein separates Dokument zum AVV zur Verfügung, das bei Bedarf von beiden Parteien gesondert unterzeichnet werden kann. Im Wesentlichen gelten dabei folgende Vereinbarungen:
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Kunden und nur zu dem Zweck, die vertraglich geschuldeten Leistungen (Nutzung der Careville-Software) zu erbringen.
Der Anbieter stellt sicher, dass alle Personen, die bei ihm mit der Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden befasst sind (Mitarbeiter, Unterauftragnehmer), zur Vertraulichkeit verpflichtet sind und insbesondere das Datengeheimnis nach Art. 28 Abs.3 DSGVO wahren.
Der Anbieter ergreift alle erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) nach Art.32 DSGVO, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau für die Daten zu gewährleisten. Dazu gehören u.a. Zugriffskontrollen, Verschlüsselung geeigneter Datenübertragungen, regelmäßige Backups (siehe §2 Abs.2) und ein Berechtigungskonzept für Mitarbeiter.
Der Anbieter unterstützt den Kunden dabei, dessen Pflichten gegenüber betroffenen Personen zu erfüllen (z.B. Auskunft, Berichtigung, Löschung, Datenportabilität), indem er z.B. entsprechende Funktionen in der Software bereitstellt oder auf Anforderung Auskünfte über gespeicherte Daten erteilt. Kosten, die dabei durch unverhältnismäßig aufwändige Sonderaktionen entstehen, können dem Kunden in Rechnung gestellt werden, sofern der Anbieter den Aufwand nicht zu vertreten hat.
Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich informieren, falls ihm Verstöße gegen den Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzverletzungen) bekannt werden, die Daten des Kunden betreffen. Er wird in diesem Fall nach besten Kräften bei der Aufklärung mitwirken und Maßnahmen zur Schadensbegrenzung treffen. Die Meldung an Aufsichtsbehörden oder Betroffene obliegt dem Kunden als Verantwortlichem; der Anbieter unterstützt den Kunden hierbei im erforderlichen Umfang.
Der Kunde erteilt hiermit die Genehmigung, dass der Anbieter Unterauftragsverarbeiter einschalten darf, soweit dies für die Erfüllung der vertraglichen Leistungen notwendig ist. Derzeit setzt der Anbieter insbesondere den Hosting-Dienstleister OVHcloud (OVH GmbH / OVH SAS) für den Betrieb der Server in Deutschland ein. Daneben können weitere Unterauftragnehmer für spezialisierte Leistungen (z.B. E-Mail-Versanddienste, Analytik, Support) eingesetzt werden. Der Anbieter wird alle Unterauftragsverarbeiter sorgfältig auswählen und sicherstellen, dass diese ihrerseits die Vorgaben des Art.28 DSGVO einhalten und vergleichbare Datenschutzpflichten erhalten. Eine Liste der aktuellen Unterauftragsverarbeiter kann der Kunde beim Anbieter anfordern. Bei geplanten Änderungen in der Unterauftragsvergabe informiert der Anbieter den Kunden in angemessener Frist. Widerspricht der Kunde einem Wechsel oder Einsatz eines Unterauftragsverarbeiters aus berechtigten datenschutzrechtlichen Gründen, kann der Anbieter, falls keine zumutbare Alternative vorhanden ist, den Vertrag außerordentlich kündigen.
Nach Vertragsende wird der Anbieter alle in seinem Einflussbereich befindlichen personenbezogenen Kundendaten löschen oder dem Kunden auf dessen Wunsch aushändigen, wie in §4 Abs.5 beschrieben. Eine über das Vertragsende hinausgehende Speicherung erfolgt nur, soweit gesetzliche Pflichten dies verlangen oder der Kunde eine solche Vereinbarung explizit wünscht (z.B. Übernahme in einen Anschlusssupportvertrag).
Weitere Details, insbesondere zur Aufteilung von Kontroll- und Mitwirkungspflichten, zur Auditrecht des Kunden (der Kunde kann bei berechtigtem Interesse und nach Abstimmung Einsicht in die Einhaltung der vereinbarten TOM nehmen, z.B. durch Zertifikate oder Vor-Ort-Prüfung) und zu Haftungsregelungen im Rahmen der Auftragsverarbeitung, werden im separaten AVV-Dokument geregelt. Soweit ein solcher separater AVV nicht explizit unterzeichnet wurde, gelten dennoch die hier beschriebenen Grundsätze und Art.82 DSGVO für etwaige Haftungsfragen.
Datenschutz-Informationen: Der Anbieter wird im Umgang mit allen Daten des Kunden die einschlägigen Datenschutzgesetze, insbesondere die DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), beachten. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung entnimmt der Kunde der Datenschutzerklärung des Anbieters, abrufbar unter der Website des Anbieters. Diese Datenschutzerklärung enthält u.a. Angaben zu Art und Zweck der erhobenen Daten, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Rechten der Betroffenen. Obwohl die Datenschutzerklärung primär der Information dient und kein Vertragsbestandteil im engeren Sinne ist, setzt der Anbieter mit diesen AGB die in der Datenschutzerklärung beschriebenen Grundsätze in die vertragliche Praxis um.
Geheimhaltung: Unabhängig von den Datenschutzpflichten verpflichten sich beide Parteien, alle im Rahmen dieses Vertrags ausgetauschten vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln. Insbesondere verpflichtet sich der Anbieter, alle vom Kunden übermittelten nicht-öffentlichen Informationen (z.B. Patientenlisten, Abrechnungsdaten, interne Prozesse) Dritten nicht zugänglich zu machen, sofern nicht zur Vertragserfüllung erforderlich oder mit Zustimmung des Kunden. Diese Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrags bestehen.
§ 8 Haftung und Gewährleistung
Gewährleistung für die Software: Der Anbieter gewährleistet, dass die Careville-Software die in der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Funktionen im Wesentlichen erfüllt. Dem Kunden ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software absolut fehlerfrei zu erstellen. Bei nur unerheblichen Mängeln in der Software besteht kein Anspruch auf Minderung. Der Kunde hat dem Anbieter auftretende Mängel nachvollziehbar anzuzeigen (§5 Abs.4). Der Anbieter wird anerkannte Mängel innerhalb angemessener Frist beseitigen oder – falls dies mit vertretbarem Aufwand nicht möglich ist – dem Kunden eine alternative zumutbare Lösung zur Verfügung stellen (z.B. Workaround oder Patch in einem der nächsten Updates). Gelingt es dem Anbieter nicht, einen wesentlichen Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben, kann der Kunde die Vergütung für die betroffene Zeit angemessen mindern. Das Recht des Kunden, bei Fehlschlagen der Mangelbeseitigung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz im Rahmen der nachfolgenden Haftungsregelungen zu verlangen, bleibt unberührt.
Haftungsumfang des Anbieters: Der Anbieter haftet dem Kunden gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen unbegrenzt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter – vorbehaltlich einer milderen Haftung nach Gesetz oder anderer Regelungen dieser AGB – nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In letzterem Fall (Verletzung einer wesentlichen Pflicht) ist die Haftung des Anbieters jedoch begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Haftungsausschlüsse: Der Anbieter haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, indirekte Schäden und Folgeschäden sowie für vom Kunden selbst verursachte Schäden (z.B. Datenverluste infolge unterlassener Datensicherung gemäß §5 Abs.6 oder Missbrauch von Zugängen). Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Organen, Angestellten und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
Haftung für externe Faktoren: Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Störungen, Leistungseinbußen oder Schäden, die aus Ursachen außerhalb seines Verantwortungsbereichs resultieren. Hierzu gehören insbesondere: Ausfälle oder Fehlfunktionen der vom Kunden bereitgestellten Internetverbindung oder Hardware, Nichtverfügbarkeit oder Fehlverhalten von Komponenten der Telematikinfrastruktur (z.B. Ausfall des KIM-Dienstes, Nichterreichbarkeit der TI oder Verzögerungen im eRezept/eVO-System) oder Nichtakzeptanz von übermittelten Abrechnungsdaten durch externe Kostenträger (soweit dies nicht auf einem Softwarefehler beruht). Der Anbieter gibt keine Zusicherung ab, dass die von Dritten betriebenen Systeme (TI, dakota, KIM-Server etc.) jederzeit ohne Einschränkung funktionieren; insoweit handelt es sich um behördlich/gematik verantwortete Infrastrukturen, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat. Bei der Integration solcher Dienste fungiert der Anbieter lediglich als technischer Vermittler.
Produkthaftung und höhere Gewalt: Etwaige zwingende Haftungen nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse, die die Vertragserfüllung durch den Anbieter wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die nicht vom Anbieter zu vertreten sind (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Anordnungen, Arbeitskampf, Ausfall von Kommunikationsnetzen, langandauernder Stromausfall oder schwerwiegende Hackerangriffe trotz angemessener Schutzmaßnahmen), befreien den Anbieter für die Dauer der Auswirkung von den Leistungspflichten. Vereinbarte Leistungsfristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung. Der Anbieter wird den Kunden über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt angemessen informieren. Ist ein Ende des Ereignisses nicht absehbar oder dauert es länger als 60 Tage, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Verjährung: Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Gewährleistung verjähren spätestens in 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, aus Delikt, aus Übernahme einer Garantie oder wegen Personenschäden; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 9 Schlussbestimmungen
Vertragsänderungen: Nebenabreden oder Änderungen dieses Vertrags (einschließlich dieser AGB) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail ist ausreichend), soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Textformerfordernisses.
AGB-Änderungen: Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden Änderungen dieser AGB vorzuschlagen. Über vorgeschlagene Änderungen wird der Anbieter den Kunden spätestens 6 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform informieren. Die Änderungen gelten als angenommen, wenn der Kunde ihnen nicht vor dem Inkrafttreten schriftlich widerspricht. Auf diese Folge wird der Anbieter den Kunden in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen. Widerspricht der Kunde fristgemäß, hat jede Partei das Recht, den Vertrag zum geplanten Inkrafttreten der Änderung zu kündigen; ansonsten setzt sich der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort.
Abtretung und Aufrechnung: Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden auf Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber dem Anbieter aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Sitz des Anbieters (Dingolfing) ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder seinen Sitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt. Der Anbieter bleibt jedoch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.